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Schäden beim Umzug: Wann haftet die Spedition?

Haftpflicht-, Hausrat- oder Transportversicherung können einspringen

Bei einem Umzug werden unzählige Möbel und Kisten bewegt und meist sind viele Personen beteiligt. Da kann schnell mal etwas kaputt gehen: Ein Karton rutscht aus den Händen oder das Sofa schrammt an der Treppenhauswand entlang und hinterlässt unschöne Spuren. Doch wer kommt eigentlich für solche Schäden beim Umzug auf? Wann haftet die Spedition und welche Versicherung hilft im Ernstfall? Diese und weitere Fragen klärt unser heutiges Ratgeberthema.

Themen:

Wer zahlt allgemein bei einem Umzugsschaden?

Als Faustregel lässt sich festhalten, dass grundsätzlich der Verursacher die Kosten für einen Umzugsschaden trägt. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen und Höchstgrenzen, insbesondere wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wurde. Entsteht ein Schaden durch eigenes Verschulden, können Privathaftpflichtversicherung oder Hausratversicherung einspringen. Doch auch hier sind Einschränkungen und Vorgehensweisen zu beachten.

Die Hausratversicherung beinhaltet in den meisten Fällen auch den Umzug vom alten ins neue Zuhause. Sie deckt insbesondere Schäden ab, die beim Ein- und Ausladen des persönlichen Besitzes entstehen können. Wichtig ist dabei jedoch, die Versicherungsgesellschaft vor dem Umzug zu informieren. In diesem Fall wird der eigentlich ortsgebundene Vertrag für eine Dauer von etwa zwei Monaten auf beide Adressen ausgeweitet. Die Höhe der Versicherungssumme bleibt jedoch gleich. Bei Schäden, die während des Transports entstehen, haftet die Hausratversicherung allerdings nicht.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls sinnvoll, denn sie deckt Schäden beim Umzug ab, die am Eigentum Dritter auftreten können. Ein gutes Beispiel hierfür sind Beschädigungen im Treppenhaus oder an den Türrahmen der alten oder neuen Wohnung. Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für die Instandsetzung.

Schäden, die durch private Umzugshelfer verursacht werden

Privatumzüge werden nicht selten in Eigenregie durchgeführt. Familie, Freunde und Bekannte packen dann in der Regel unentgeltlich mit an. Hierbei handelt es sich um einen Freundschaftsdienst, der in der juristischen Fachsprache auch Gefälligkeitsdienst genannt wird. Deshalb geht der Gesetzgeber hierbei von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung aus.

Das bedeutet, dass Sie selbst für die Schäden haften, die Ihre Umzugshelfer verursacht haben – es sei denn, Sie würden vorher einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, welcher die Haftung einschließt. In diesem Fall kann der Verursacher den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Und sofern diese Gefälligkeitsschäden einschließt, können die Kosten übernommen werden. Diese Regelung betrifft ebenfalls Umzugshelfer, die Sie von einer Jobbörse oder über eine Annonce engagiert haben.

In der Praxis finden solche Verträge jedoch eher selten Anwendung – allenfalls wenn eine Bezahlung für die Umzugshilfe vorgesehen ist. Da es sich bei privaten Helfern meist um nahestehende Personen handelt, die gerne und insbesondere vergütungsfrei helfen wollen, wird von derartigen Vereinbarungen in aller Regel abgesehen.

Schäden, die durch die Umzugsfirma gedeckt sind

Haben Sie ein Umzugsunternehmen mit Transport und Verladen des Hausstandes beauftragt, so kommt die Firma über deren Versicherung für eventuelle Schäden auf. Jedoch sind einige Gegenstände von vorneherein von der Haftung ausgenommen. Dazu gehören Pflanzen, Tiere, elektronische Geräte, empfindliche Wertgegenstände (z. B. Gemälde) sowie Hausrat, der durch Rost beschädigt wurde.

Wissenswert ist, dass es eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Haftung von Umzugsfirmen gibt. Diese liegt bei maximal 620 Euro pro Kubikmeter Fracht. Weiterhin werden nur Schäden ersetzt, die durch die Mitarbeitenden der Möbelspedition verursacht werden. Ausgenommen sind ebenfalls Beschädigungen, die durch unabdingbare Ereignisse wie Sturm, Blitzeis oder Erdbeben hervorgerufen werden.

Transportversicherung Kosten und Frachtversicherung

Wer Sorge hat, dass der gesetzliche Höchstbetrag von 620 Euro je Kubikmeter nicht ausreicht, kann eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Diese wird auf Anfrage häufig ebenfalls vom Umzugsunternehmen angeboten und individuell abgeschossen. Hier lassen sich auch Wertgegenstände oder teure Erbstücke in die Haftung aufnehmen.

Als Besonderheit sind in der Transportversicherung auch Elementarschäden und Diebstahl mitversichert. Unvorhersehbare Ereignisse wie Kriege, Arbeiterunruhen oder Unfälle durch Kernenergie sind jedoch ausgenommen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags liegt bei einem Inlandsumzug etwa bei 2,5 Promille der Versicherungssumme, also des Verkehrswerts. Der Begriff der Frachtversicherung wird häufig synonym für eine Transportversicherung von Umzugsgut verwendet, doch diese betrifft eher den gewerblichen Transport von Waren.

Verlassen Sie sich beim Umzug lieber auf die Profis

Das Verladen und der Transport von Umzugsgut können für Laien zu einer echten Herausforderung werden. Beschädigungen bleiben da eigentlich nicht aus. Für uns gehören diese Arbeiten dagegen zum Tagesgeschäft. Wenn Ihnen Ihr Hausrat also lieb und teuer ist, sollten Sie die Profis von Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg beauftragen. Wir haben eine langjährige Erfahrung und gut geschultes Personal. Wir unterstützen Sie auch gerne beim Ein- und Auspacken sowie bei der Demontage Ihrer Möbel und beim Wiederaufbau. Lassen Sie sich von uns ein Angebot maßschneidern.

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